Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Aufnahme der Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für die Gesellschaft in die Verfassung des Freistaats Thüringen und der Verabschiedung des Ehrenamtsgesetzes durch den Thüringer Landtag, hat die ehrenamtliche Tätigkeit eine enorme Aufwertung erfahren. Damit einher geht auch eine Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Thüringer Kommunen gemäß der Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Vereine der Stadt Suhl können noch bis zum 31.07.2025 einen Antrag stellen. Gefördert werden können u.a. Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit oder Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtliche Tätigkeit von Nutzen sind. Ausführlichere Informationen finden Sie im Internet unter:
Kultur und Ehrenamt in Suhl oder
Thüringer Ehrenamtsstiftung: Vergabegrundsätze.
Die Anträge sind schriftlich oder per E-Mail im Büro des Oberbürgermeisters, Marktplatz 1, 98527 Suhl einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Curtis (
julia.curtis@stadtsuhl.de, 03681-742205).
Außerdem möchten wir auf das Programm
Aktiv vor Ort der Thüringer Ehrenamtsstiftung hinweisen, welches Vereinen und Initiativen im ländlichen Raum die Möglichkeit bietet, Unterstützung in den Bereichen Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Senioren, Inklusion, Umwelt- und Denkmalschutz sowie Dorferneuerung zu beantragen.