
Mit der öffentlichkeitswirksamen Unterzeichnung der 1. Änderung des Sportfördervertrags am 19.12.2025 sowie der Bestätigung der überarbeiteten Sportförderrichtlinie durch den Stadtrat, in seiner Sitzung am 28.01.2026, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur nachhaltigen Sicherung des Sports in der Stadt Suhl gelungen.
Das Volumen des ursprünglichen Sportfördervertrags vom 17.12.2020 konnte auf ein jährliches Gesamtbudget von 115.000 Euro erhöht werden. Gleichzeitig wurden die Förderschwerpunkte erweitert und an die aktuellen Bedarfe angepasst. In enger Zusammenarbeit mit dem Suhler Sportbund ist es gelungen, die Sportförderung für die kommenden Jahre zu stabilisieren und die Planungssicherheit für die Sportvereine deutlich zu verbessern.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29.01.2026 im Suhler Rathaus, zu der ein Teil der Vereinsvorstände vor Ort waren, wurden die wesentlichen Änderungen der Sportförderrichtlinie sowie das Antragsverfahren vorgestellt. Dabei wurden unter anderem folgende Anpassungen vorgenommen:
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Alle relevanten Informationen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Homepage der Stadt Suhl unter www.suhl.eu/sport abrufbar. Wir bitten zu beachten, dass mit dem 28.02.2026 die Antragsfrist für einige Fördergegenstände endet.
Bei Rückfragen oder Problemen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Sport gern zur Verfügung.