Thüringer Sportjugend sucht AG-Teilnehmer*innen
22. April 2021Nutzung kommunaler Sportstätten – Training mit 5 Kindern im Freien erlaubt
6. Mai 2021
Liebe Vereinsvorsitzende, Übungsleiter und Mitglieder der Sportvereine,
aus gegebenen Anlass möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Sportstätten aufgrund der Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene geschlossen sind.
Ausnahmen für Kader- und Profisportler sind in der aktuell gültigen Thüringer Verordnung geregelt, welche mindestens bis zum 09.05. Bestand hat und bedürfen der Genehmigung durch die Stadtverwaltung Suhl.
Wir bieten Ihnen allerdings weiterhin jeden Dienstag und Donnerstag von 15.00-19.00 Uhr die Möglichkeit den Sportplatz in der Auenstraße für den Individualsport zu nutzen. Um die Kontaktnachverfolgung zu erleichtern, besteht ab heute auch die Möglichkeit sich über die LucaApp zu registrieren. Falls Sie diese (noch) nicht auf ihrem Handy haben, besteht auch weiterhin die Möglichkeit sich in die am Tresen ausgelegte Anwesenheitsliste einzutragen. Weitere Informationen finden Sie im Anhang.
Sobald sich Änderungen durch Beschlüsse auf Landes- und Bundesebene hinsichtlich des organisierten Sportbetrieb ergeben, werden wir Sie umgehend informieren!
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen bei Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Tragen Sie bitte alle dazu bei, dass wir schnellst möglichst wieder zu unserem sportlichen Alltag zurückkehren können!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fabian Wolf
leitender Sachbearbeiter Sport
Stadtverwaltung Suhl
Amt für Kultur, Tourismus und Sport
Sachgebiet Sport
Zimmer 401
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel.: 03681/742568
Fax: 03681/742561
Email: fabian.wolf@stadtsuhl.de