Sportstättennutzung unter der Erfüllung der Vorraussetzungen ist wieder möglich!
Sehr geehrte Vereinsvorsitzende,
liebe Mitglieder und Übungsleiter,
mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Verordnungen (Gesundheitsministerium und TMBJS) zum 02.06.2021 gelten weitere Lockerungen in Bezug auf die Rückkehr in den organisierten Sportbetrieb.
Da die Inzidenz der Stadt Suhl heute am 02.06.2021 mit 35,3 den fünften Tag in Folge unter der 50er-Marke ist,
können auch die Sporthallen ab der kommenden Woche unter Einhaltung der Auflagen wieder genutzt werden.
Alle notwendigen Informationen, die 5.Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes, das Formular für das vereinsbezogene Infektionsschutzkonzept sowie die Übersichten der Landesregierung zu den inzidenzbezogenen Regelungen befinden sich in den Dokumenten unter dem Beitrag als PDF zum Download.
Wichtiger Hinweis:
Vor Beginn der 1.Trainingseinheit muss das vereinsbezogene Infektionsschutzkonzept bei der Stadt Suhl vorliegen und der Trainingsbeginn mit der Stadt abgestimmt werden!
Vereinsbezogene Konzepte aus dem vergangenen Jahr haben keine Gültigkeit mehr!
Bei weiteren Fragen oder Probleme kann sich gerne beratend an den Stadtsportbund oder die Stadverwaltung gewandt werden.
JETZT KANN ES ENDLICH WIEDER LOSGEHEN!
SPORT FREI!
Sollten noch weitere Fragen oder Probleme auftreten, so stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Alle notwendigen Informationen zur Nutzung der kommunalen Sportstätten sowie das Infektionsschutzkonzept befindet sich als PDF zum Download:
ZUM PDF-MERKBLATT Bedingung für die Nutzung der Sportstätten
ZUM PDF-MERKBLATT Übersicht Öffnungsschritte in Thüringen
ZUM PDF-MERKBLATT Infektionsschutzregeln Juni 2021
ZUM PDF-MERKBLATT Infektionsschutzkonzept Verein
ZUM PDF-MERKBLATT Info ISK 5.0
ZUM WORD-MERKBLATT Infektionsschutzkonzept Verein doc